Bund und Länder haben sich für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf eine Aufgabenaufteilung geeinigt. Dabei entwickeln die federführenden Länder für die jeweilige OZG-Leistung einen Online-Service, der anschließend von den Kommunen der anderen Bundesländer ebenfalls eingesetzt werden kann. Auf diese Weise werden Synergien genutzt und doppelte Aufwände vermieden.
Auch der digitale Führerscheinantrag wird nach dem sogenannten EfA-Prinzip ("Einer für Alle") umgesetzt: Von Hessen wird eine länderübergreifend einsetzbare Lösung entwickelt wird und von allen Bundesländern genutzt.
Die Vorteile des digitalen Führerscheinantrags im Überblick:
- Der Antrag kann rund um die Uhr bequem vom Smartphone, Tablet oder PC beantragt werden – inklusive Authentifizierung mittels eID und anschließendem E-Payment.
- Der Antrag ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
- Der Algorithmus der Bundesdruckerei prüft automatisiert das hochgeladene Passbild automatisch hinsichtlich der Verwertbarkeit (u. a. Biometrie, Kontrast und Schärfe).
- Über eine Standardschnittstelle werden die Antragsdaten automatisch in die führenden Fachverfahren übertragen. Dies ermöglicht eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung des Antrags im Fachverfahren der Fahrerlaubnisbehörde.
- Das zentrale Hosting des Antrages erfolgt bei dem IT-Dienstleister ekom21 auf der Digitalisierungsplattform „civento“.
- Nach Absprache und Prüfung kann eine Anbindung an landeseigene Zuständigkeitsfinder ermöglicht werden.
- Die wesentlichen Kosten für die Nachnutzung sind durch beantragte Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes (verfügbar bis Ende 2022) abgedeckt.
Haben wir Ihr Interesse an unserem digitalen Führerscheinantrag geweckt?
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. Das Referat Z 5 Digitalisierung, IKT freut sich darauf, mit Ihnen durchzustarten!