Um den Mobilfunkausbau in Hessen zu beschleunigen, wurden durch die Änderung der Hessischen Bauordnung vom 31. Mai 2023 (GVBl. S. 378) die abstandsflächenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Mobilfunkanlagen im Außenbereich erleichtert und die genehmigungsfreie Aufstelldauer von temporären Mobilfunkanlagen zur Schließung von Versorgungslücken erweitert.
Mit der Handlungsempfehlung „Hinweise und Empfehlungen zur baurechtlichen Beurteilung und Behandlung von Mobilfunkanlagen“ wird über wesentliche baurechtliche Fragen zu Mobilfunkanlagen sowie zu den Möglichkeiten ihrer planerischen Steuerung informiert.
In dem Informationspapier „Einführung der Mobilfunktechnik LTE und ihre Auswirkungen auf Funkmikrofone“ wird erläutert, wie die neuen Breitband‐Mobilfunknetze LTE (Long Term Evolution) in Betrieb genommen werden können, ohne das bestehende Band für Funkmikrofone zu beeinträchtigen.