Blick auf einen Windpark im Gegenlicht

Landesplanung und Raumordnung

Die hessische Landesplanung ist die Raumordnung auf Ebene des Bundeslandes Hessen und seiner Teilräume, die in Hessen Planungsregionen genannt werden. Es gibt die hessischen Planungsregionen Nordost-, Mittel- und Südhessen.

An Flächen werden zahlreiche, zum Teil konkurrierende Ansprüche gestellt. Die auf der Grundlage einer umfassenden Beteiligung in Hessen erarbeiteten Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan / Regionalpläne) stimmen die wesentlichen raumbedeutsamen Maßnahmen bestmöglich auf- und untereinander ab. Damit trägt die Raumordnung dazu bei, für die hessischen Bürgerinnen und Bürger gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und die wirtschaftliche Spitzenposition Hessens in Deutschland und Europa zu sichern und weiter zu stärken.

Der Landesentwicklungsplan nimmt zudem die Abstimmung mit den Vorstellungen der Regionen vor (vertikale Koordination) und stimmt die Fachplanungen auf Landesebene untereinander, insbesondere auch mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutzes, ab (horizontale Koordination). Auf der Ebene der Regionalplanung sind die landesweiten Vorgaben des Landesentwicklungsplans zu konkretisieren und, sofern erforderlich, zu ergänzen.

Raumbedeutsame Maßnahmen sind:

  • Flächensparende und umweltschonende Entwicklung von Siedlungs- und Gewerbegebieten
  • Sicherung von Flächen für übergeordnete Planungen und Maßnahmen (Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, insbesondere der erneuerbaren Energie)
  • Sicherung von Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz

Raumordnung findet bereits auf europäischer Ebene (Europäisches Raumentwicklungskonzept) und nationaler Ebene (Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung) statt. An diesen Planungen wirkt das Land Hessen mit.

Weitere Informationen zur Hessischen Landesplanung sowie zu den nationalen und europäischenProgrammen der Raumentwicklung

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