Das Städtebaurecht (auch Bauplanungsrecht) als Teilgebiet des öffentlichen Baurechts, wird vom Bund geregelt. Seine Rechtsquellen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die auf das Baugesetzbuch gestützten Rechtsverordnungen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 3. November 2017 neu bekannt gemacht (BGBl. I S 3634) und ist zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervormögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021) vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden. Den aktuellen Gesetztext des BauGB finden Sie hier. Öffnet sich in einem neuen Fenster
Bei den auf das BauGB gestützten Rechtsverordnungen handelt es sich um:
• die Baunutzungsverordnung ( BauNVOÖffnet sich in einem neuen Fenster),
• die Planzeichenverordnung ( PlanZVÖffnet sich in einem neuen Fenster) und die
• Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) (Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Artikel zur WertermittlungÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Informationen über aktuelle Gesetzgebungsverfahren sowie die zugehörigen Drucksachen stehen im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) zur Verfügung. Darüber hinaus sind aktuelle Gesetzgebungsvorgänge auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und HeimatÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.