Das Baugesetzbuch bietet mit der Baulandumlegung ein flexibles, rechtssicheres und wirtschaftliches Instrument zur Umsetzung städtebaulicher Planungen. Dabei werden Gebiete in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke gemäß den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entstehen. Neben den neuen Baugrundstücken werden in der Regel auch die Flächen für Straßen und Wege, Parkplätze und Grünflächen sowie für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen bereitgestellt.
Die Baulandumlegung ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen übertragen allerdings häufig ihre Befugnisse auf die Ämter für Bodenmanagement oder andere geeignete Stellen.
Für die Baulandumlegung gilt der Grundsatz der wertgleichen Abfindung. Deshalb kommt der sachgerechten Ermittlung der Grundstückswerte in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.