Kreditwesen/Versicherung

Die hessischen Sparkassen unterliegen als Anstalten des öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht nach dem Hessischen Sparkassengesetz.

Staatsaufsicht

Die Staatsaufsicht tritt neben die allgemeine Bankenaufsicht, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank wahrgenommen wird. Die Staatsaufsicht erfolgt grundsätzlich durch die Regierungspräsidien, wobei die Frankfurter Sparkasse und die Nassauische Sparkasse direkt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als oberste Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden.

Mit der Staatsaufsicht soll sichergestellt werden, dass die Sparkassen im Einklang mit den Gesetzen und den auf Grund der Gesetze erlassenen aufsichtsbehördlichen Anordnungen verwaltet werden. Staatsaufsicht bedeutet daher eine reine Rechtsaufsicht und ein Handeln rein im öffentlichen Interesse.

 

Kontakt

Bei individuellen Auseinandersetzungen aus Geschäftsbeziehungen zwischen hessischen Sparkassen und deren Kundinnen und Kunden

Schlichtungsstelle Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Unabhängige Schlichtungsstelle für Vermittlungsverfahren, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Sparkassen einvernehmlich zu lösen.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Schlichtungsstelle

Charlottenstraße 47
10117 Berlin

www.s-schlichtungsstelle.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Nach dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation vom 10. März 1992 unterstehen auch die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale sowie der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und dessen Prüfungsstelle der Staatsaufsicht. Diese Staatsaufsicht üben das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sowie das Thüringer Finanzministerium einvernehmlich aus. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde wechselt im Turnus von vier Jahren.

Versicherungsaufsicht

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum übt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen aus, die nach Landesrecht zu beaufsichtigen sind. Vorrangiges Ziel ist dabei der Schutz sowohl der Versicherungsnehmer als auch der von Versicherungsleistungen Begünstigten. Dabei überwacht die Aufsichtsbehörde auch den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen.

Die Versicherungsaufsicht erfolgt nach dem hessischen Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetz, das in Teilen auf das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen des Bundes verweist. Die Aufsicht erfolgt rein im öffentlichen Interesse.

Kontakt

Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Seine Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten beizulegen.

Versicherungsombudsmann

Der Versicherungsombudsmann

  • arbeitet für Verbraucher kostenfrei,
  • überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder Versicherungsvermittlers,
  • kann Versicherer bis zu 10.000 Euro zur Leistung verpflichten und
  • erläutert verständlich das Ergebnis seiner Prüfung.

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

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