Geheimschutz in der Wirtschaft

Der Geheimschutz trägt dafür Sorge, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen, die Sicherheit oder die Interessen des Bundes bzw. eines seiner Länder gefährden können, geheim gehalten und vor unbefugter Kenntnis geschützt werden. Dies wird durch Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes sichergestellt.

Wie unterscheiden sich personeller und materieller Geheimschutz?
Aufgabe des personellen Geheimschutzes ist es, Sicherheitsüberprüfungen von Personen vorzunehmen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) erhalten sollen. Die Sicherheitsüberprüfung soll Personen aus sensiblen Bereichen fernhalten, die Anlass zu Zweifeln an ihrer Zuverlässigkeit oder an ihrem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung geben oder für Ansprachen fremder Nachrichtendienste gefährdet erscheinen. Der materielle Geheimschutz beinhaltet technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von VS und von räumlichen Sicherheitsbereichen. Ein Schwerpunkt ist die Sicherheit beim Umgang mit Informationen, die im staatlichen Interesse Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen dürfen. Dazu gehört die richtige Einstufung von VS, deren Aufbewahrung, Vervielfältigung, Vernichtung etc.

Was versteht man unter Geheimschutz in der Wirtschaft?
Der Geheimschutz in der Wirtschaft regelt den Umgang mit VS in Wirtschaftsunternehmen. Detaillierte Verfahrensvorschriften enthält das „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft“ (Geheimschutzhandbuch - GHB) des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), welches in Hessen verbindliche Anwendung findet. Hierbei werden die Inhalte des GHB an die Anwendung im Land Hessen angepasst.

Wozu gibt es den Geheimschutz in der Wirtschaft?
Das Geheimschutzverfahren dient im Wesentlichen zur Schaffung, Aufrechterhaltung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen, die zum Schutz und zur Geheimhaltung von VS getroffen werden müssen. Im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen (z. B. auf dem Gebiet der Wehrtechnik) werden den ausführenden Unternehmen zum Teil geheimhaltungsbedürftige Informationen oder Material (VS-Auftrag) überlassen bzw. entstehen dort selbst. Die Unternehmen sind verpflichtet, zu deren Schutz geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Was macht das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)?
Das HMWEVW ist gemäß § 24 des Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) zuständig für den Geheimschutz in der Wirtschaft in Hessen. Es arbeitet auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge mit hessischen Unternehmen zusammen, denen ein VS-Auftrag erteilt wurde.
Das HMWEVW berät und kontrolliert die Unternehmen über die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz von Informationen, die im staatlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig sind. Zudem ist es u. a. für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen für Firmenpersonal auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Eine Geheimschutzbetreuung des HMWEVW kommt nur für VS-Aufträge mit den Geheimhaltungsgraden VS-VERTRAULICH und höher in Betracht.

Wie kommt ein Unternehmen in die Geheimschutzbetreuung des Landes?
Eine antragsberechtigte Stelle (Auftraggeber) muss beim HMWEVW die Aufnahme eines Unternehmens unter Hinweis auf den konkret zu vergebenden VS-Auftrag beantragen.

Auftraggeber sind Landesbehörden sowie andere - bereits geheimschutzbetreute - Unternehmen, die mit Zustimmung ihres behördlichen VS-Auftraggebers einen Teilauftrag an einen Unterauftragnehmer weitervergeben. Ein Unternehmen kann nicht selbst Antragsteller sein. Eine Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung kann nur im Zusammenhang mit einem konkreten VS-Auftrag (Einstufung: VS-VERTRAULICH oder höher) erfolgen. Ein Merkblatt zur Geheimschutzbetreuung informiert den Auftraggeber darüber, welche genauen Angaben er in seinem Aufnahmeantrag dem HMWEVW mitteilen muss. 

Welche Maßnahmen kommen auf ein Unternehmen im Aufnahmeverfahren zu?
Die Geschäftsführung des Unternehmens schließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land, vertreten durch das HMWEVW, in dem sie das Geheimschutzhandbuch anerkennt und sich verpflichtet, die erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen im Unternehmen umzusetzen.
Diese Maßnahmen umfassen insbesondere:

  • die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse des Unternehmens, die Benennung der Mitglieder der Geschäftsführung und eines evtl. vorhandenen Aufsichtsgremiums;
  • die Vorlage von Auszügen aus dem Handels- und Gewerbezentralregister;
  • die Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten und eines Vertreters im Unternehmen als Ansprechpartner für das HMWEVW in Angelegenheiten des Geheimschutzes;
  • die Sicherheitsüberprüfung von Unternehmensangehörigen nach den Bestimmungen des Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) im erforderlichen Umfang;
  • die Durchführung von materiellen Geheimschutzmaßnahmen (soweit erforderlich).

Wie lange dauert das Aufnahmeverfahren?
Eine konkrete Aussage hierüber ist - insbesondere aufgrund der nicht genau einzuschätzenden Dauer von erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen - nicht möglich. Erfahrungsgemäß dauern Aufnahmeverfahren etwa zwischen 3 und 12 Monaten.

Welche Kosten entstehen für das Aufnahmeverfahren?
Kosten für die Dienstleistungen des HMWEVW entstehen nicht. Soweit im Rahmen eines VS-Auftrages materielle Sicherungsmaßnahmen (z.B. Aufbewahrungsmöglichkeiten für VS in einem Stahlschrank) zu ergreifen sind, können hierfür Kosten entstehen, die vom Unternehmen zu tragen sind.

Wann wird die Geheimschutzbetreuung beendet?
Die Geheimschutzbetreuung wird - durch Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages - beendet, wenn die Notwendigkeit einer Betreuung nicht mehr fortbesteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine geheimschutzbedürftigen Aufträge mehr durchgeführt und auch in absehbarer Zeit nicht erwartet werden.

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