Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe erlitten, konnten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Dieses Antragsverfahren ist geschlossen. Diesbezüglich bestehen nur noch Fragen über eine ggf. entstandene Rückzahlung.
Rückzahlung nicht benötigter Soforthilfe
Wer feststellt, dass ausgezahlte Soforthilfe entgegen der ursprünglichen Annahme nicht benötigt wird, kann diese über die Bankverbindung des Wirtschaftsministeriums zurück überweisen:
Begünstigter: HMWEVW-Transfer
IBAN: DE66 5005 0000 0001 0062 53
Um die Rückzahlung zuordnen zu können, muss auf der Überweisung folgende Informationen im Verwendungszweck angegeben werden:
- „Rückzahlung Soforthilfe“
- Name des Antragstellers
- Geschäftszeichen des Bewilligungsbescheids
Vorsicht: Betrugsversuche im Kontext der Corona-Hilfen
Im Internet werden aktuell E-Mails mit dem Betreff "Corona Zuschuss - Bestätigung und Belehrung" oder der Aufforderung zur Datenübermittlung an das Finanzamt verbreitet. Die Absende-Adressen enden auf @(Bundesland).DE.COM. Die korrekten Adressen der Bundesländer enden auf @(Bundesland).de, in Hessen immer auf "HESSEN.DE"
Wenn Sie derartige Mails erhalten, öffnen Sie bitte NICHT die Anlagen oder Links in diesen Mails. Informieren Sie das Hessen Cyber Competence Center. Bei Fragen zu Rückzahlungen, technischen Problemen oder Sachstandsanfragen nutzen Sie bitte das digitale Kontaktformular des RP Kassel.
E-Mails vom Regierungspräsidium Kassel enden auf „@rpks.hessen.de“, E-Mails im Kontext des Antragverfahrens werden nur mit der Absenderadresse coronahilfe@rpks.hessen.de versendet.