Entwürfe liegen auf einem Tisch und werden besprochen

November-/Dezemberhilfe

Die November- und Dezemberhilfe war eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes und wurde als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt.

Für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Soloselbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wurde.

Dazu gehörten auch Unterstützungsmaßnahmen für indirekt Betroffene.

Die Antragsstellung erfolgte über eine bundeseinheitliche IT-PlattformÖffnet sich in einem neuen Fenster und ausschließlich via Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.

Der Bund veranlasste Abschlagszahlungen vorab. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim BundeswirtschaftsministeriumÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Bis auf die über den Bund überwiesenen Abschlagszahlungen wurde die Abwicklung der Gelder über die Bundesländer vollzogen. In Hessen übernehmen das Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Kassel.

Die Antragsfrist ist per 30.04.2021 abgelaufen. Es konnte nur noch ein Änderungsantrag betreffend abweichender IBAN bzw. Adresse bis 31.07.2021 gestellt werden.

Dies findet sich auch in den FAQ zu der November-/Dezemberhilfe in Ziff. 3.19Öffnet sich in einem neuen Fenster