Geldmünzen vor Taschenrechner

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

78,3 Mio. Euro an hessische Betriebe und Soloselbstständige geflossen

Die Überbrückungshilfe III kann seit dem 10. Februar beantragt werden. Seitdem wurden insgesamt 51,7 Mio. Euro Abschlagszahlungen an hessische Unternehmen überwiesen, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Samstag mitteilte. Auch die Beantragung der Neustarthilfe für Soloselbständige ist seit dem 16. Februar möglich, hier gingen bisher 4.905 Anträge ein. Insgesamt flossen bisher 26,6 Mio. Euro an Soloselbstständige in Hessen. Zudem können jetzt auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen – die anfänglich bestehende Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro entfällt seit dem 03. März für alle vom Lockdown betroffenen Branchen.

„3.837 Anträge hessischer Betriebe für die Überbrückungshilfe III und 4.905 Anträge hessischer Soloselbstständiger für die Neustarthilfe sind eingegangen“, sagte der Wirtschaftsminister. „Der Wegfall der Umsatzgrenze kommt gerade großen Mittelständlern mit vielen Arbeitsplätzen zu Gute, gerade im Handel, in Gastronomie und Hotellerie können Unternehmen jetzt mit bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat unterstützt werden“, so der Minister weiter.

Bis auf die über den Bund überwiesenen Abschlagszahlungen läuft die Abwicklung der Gelder über die Länder. In Hessen übernehmen dies die Kolleginnen und Kollegen im Regierungspräsidium Gießen, unterstützt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel und der Hessischen Steuerverwaltung. Mit den vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge der Überbrückungshilfe III über die Abschlagszahlungen hinaus wird ab Mitte März gerechnet.

Übersicht Wirtschaftshilfen des Bundes in Hessen

Soforthilfe:
106.426 bewilligte Anträge - rund 951,4 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 31.05. 2020)

Überbrückungshilfe I:
9.919 bewilligte Anträge sowie 232 bewilligte Änderungsanträge, rund 119 Mio. Euro ausgezahlt (Programm beendet am 9.10.2020)

Überbrückungshilfe II:
12.039 bewilligte Anträge, rund 190 Mio. Euro ausgezahlt

Überbrückungshilfe III:
Anträge können seit 10. Februar gestellt werden. Es liegen 3.837 Anträge vor und es wurden 51,7 Mio. Euro als Abschlagszahlungen bereits an Betriebe in Hessen ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung über die Abschlagszahlungen hinaus soll laut Bund ab Mitte März starten.

Neustarthilfe:
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung, und wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Anträge sind seit dem 16. Februar möglich, maximal können bis zu 7.500 Euro ausgezahlt werden.

  • 4.905 Anträge, rund 26,6 Mio. Euro ausgezahlt

Novemberhilfe:

  • mehr als 90 Prozent der Anträge sind vollständig bearbeitet und ausgezahlt
  • 74 Prozent der beantragten Summe wurden überwiesen (322 Mio. Euro) – inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes
  • 6.620 Anträge von Soloselbstständigen, davon 6.207 abgeschlossen
  • 20.567 Anträge über prüfende Dritte, davon 18.497 abgeschlossen

Dezemberhilfe:

  • 80 Prozent der Anträge wurden vollständig bearbeitet und ausgezahlt
  • 59 Prozent der beantragten Summe wurde überwiesen (242 Mio. Euro) –inklusive der Abschlagszahlungen und Direktzahlungen des Bundes
  • 5.989 Anträge von Soloselbstständigen, davon 5.729 erledigt
  • 19.111 Anträge über prüfende Dritte, davon 14.206 erledigt

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