Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Hessen
In den kommenden Monaten wird außerdem das Baulandmobilisierungsgesetz, das auf Bundesebene beschlossen wurde, umgesetzt. So wird Hessen eine Verordnung auf den Weg bringen, durch die Mieterinnen und Mieter noch stärker vor einer Umwandlung ihrer Miet- in eine Eigentumswohnung geschützt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Wohngebäude mit mehr als sechs Wohnungen handelt. In den hessischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt müssen solche Umwandlungen zukünftig von den Kommunen genehmigt werden.
Darüber hinaus sollen Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit bekommen, auch dann von Festsetzungen in Bebauungsplänen abzuweichen, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden. Gerade für die Aufstockung von bestehenden Gebäuden und die Nachverdichtung ist dies eine wirklich wichtige Erleichterung. Zusätzlich soll es zukünftig möglich sein, Flächen nicht nur für den Wohnungsbau festzusetzen, sondern zugleich Förderbedingungen des sozialen Wohnungsbaus verbindlich vorzusehen. Zudem wird das Vorkaufsrecht von Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten gestärkt. Dadurch können Flächen für den Wohnungsbau leichter mobilisiert werden: Das ist eine Chance für eine mittel- und langfristige Quartiersentwicklung.
Land fördert Erstellung qualifizierter Mietspiegel
Hessen hat darüber hinaus im Jahr 2021 ein Förderprogramm eingeführt, das Kommunen, die einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, finanziell unterstützt. In Hessen können Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und auch Zusammenschlüsse kleinerer Kommunen von den Fördermitteln des Landes profitieren. Im ersten Programmjahr sind sechs Anträge zur Förderung qualifizierter Mietspiegel eingegangen.