Unsere Einer-für-Alle-Dienste

Bundesweite Nutzung möglich (Ausgabe 3 vom 21.12.2022)

Lesedauer:3 Minuten

für das Themenfeld „Mobilität“ hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) federführend Online-Dienste für Verwaltungsleistungen im Fahrerlaubniswesen, wie Führerscheinantrag oder -umtausch, sowie aus den Bereichen Fahrtenschreiber, Luftfahrt und Personenbeförderung entwickelt. 

Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle an alle Projektbeteiligten dafür, dass unsere Einer-für-Alle (EfA)-Dienste fristgerecht fertig gestellt werden konnten und allen interessierten Bundesländern zur Nutzung über den FIT-Store der FITKO zur Verfügung stehen:

  • Führerschein (OZG-ID 10169), 
  • Fahrtenschreiber mit den Leistungen Fahrerkarte (OZG-ID 10423), Unternehmenskarte (OZG-ID 10455), Werkstattkarte (OZG-ID 10457) (aktuell vorangekündigt, im FIT-Store ab 2023) sowie 
  • Personenbeförderungsgenehmigung (OZG-ID 10447). 

Außerdem werden für alle unsere EfA-Dienste die Online-Anträge nun Schritt für Schritt über Schnittstellen in die gängigsten Fachverfahren angebunden und somit eine medienbruchfreie Übertragung der Antragsdaten in das genutzte Fachverfahren ermöglicht. 

Mit unserem Newsletter möchten wir Sie in regelmäßigen Abständen über den Stand unserer Umsetzungsprojekte informieren. 

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Newsletter an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Die zweite Ausgabe vom 16.09.2022 können Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster nachlesen.

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen oder Interesse an der Nutzung unserer Online-Dienste haben. Schreiben Sie uns eine E-Mail.Öffnet sich in einem neuen Fenster 

Nun wünschen wir Ihnen eine informative Lektüre und natürlich frohe und entspannte Festtage sowie einen guten Start in das Jahr 2023.

Ihr OZG-Projektteam des Hessischen Verkehrsministeriums

Projekt Führerschein: weitere Online-Anträge verfügbar 

Mit dem digitalen Führerscheinantrag stehen der Erstantrag auf Fahrerlaubnis und die Anträge für das begleitete Fahren ab 17, die Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis, der Führerschein-Umtausch sowie die Erweiterung mit befristeter Geltungsdauer (Bus- und LKW-Führerschein) zur Verfügung. Und es geht weiter: Mit dem Online-Antrag auf Ersatzausfertigung, sowie dem Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus EU / EWR sind zwei neue Anträge fertiggestellt und stehen Ihnen jetzt zur Verfügung. Die Umsetzung der Anträge für den Internationalen Führerschein und für die Neuerteilung befinden sich im vollen Gange und werden bis Ende des Jahres 2022 finalisiert.

Besondere Relevanz wird in den nächsten Jahren der Antrag auf Führerschein-Umtausch haben. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies kann bequem vom Sofa aus beantragt werden. Eine intuitive Bildsprache führt durch die Antragstellung, alle benötigten Unterlagen lassen sich digital hochladen. Für die Authentifizierung stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung: Entweder über den digitalen Personalausweis (eID) oder über die manuelle Eingabe der Personendaten und dem Upload einer Ausweiskopie. Das alte Führerscheindokument muss jetzt nur noch durch die Fahrerlaubnisbehörde entwertet werden. Dies kann im gleichen Zuge mit dem Abholen der neuen Führerscheinkarte erfolgen. Somit ermöglicht die neue Online-Lösung eine Reduktion der Kontakte mit der Fahrerlaubnisbehörde von zwei auf nur noch einen Kontakt.

Vorteile für Antragstellende und Behörden

Gegenüber dem Papierantrag bietet der digitale Führerscheinantrag große Vorteile, sowohl für die Antragsstellenden als auch für die Sachbearbeitung in den Behörden. Mit Hilfe einer einheitlichen FIM-basierten Schnittstelle zu den Fachverfahrensanbietern werden die Antragsdaten und Anlagen direkt in die entsprechende Fachverfahrenssoftware übertragen und stehen zur weiteren Verarbeitung bereit. Die Erstellung einer Schnittstelle für die gängigen Fachverfahrenshersteller konnte dank einer Ausnahmegenehmigung in diesem OZG-Projekt durch Bundesmittel finanziert werden. Es wurde eine Vergabe durchgeführt und die Fachverfahrenshersteller wurden mit der Umsetzung der Schnittstellenentwicklung beauftragt. Bestimmte Geschäftsvorfälle konnten bereits umgesetzt und teilweise schon zur Verfügung gestellt werden.

Der Online-Erstantrag wird aktuell von neun hessischen Fahrerlaubnisbehörden angeboten, bis Ende 2022 soll dies in zwei weiteren Fahrerlaubnisbehörden der Fall sein. Somit bieten dann ungefähr die Hälfte der hessischen Fahrerlaubnisbehörden den digitalen Führerscheinantrag ihren Bürgerinnen und Bürgern an. Für die Fahrerlaubnisbehörden außerhalb von Hessen steht der Online-Dienst im FIT-Store zur Verfügung. Derzeit werden sowohl mit den Fahrerlaubnisbehörden wie auch mit den fachlich zuständigen Personen zahlreiche Gespräche geführt, um die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Nachnutzung zu schaffen. In einem Bundesland wurde der Nachnutzungsvertrag bereits gezeichnet, in drei Bundesländern stehen die Abstimmungsschreiben zur Nutzung kurz vor der Finalisierung und die Benennung der Pilotkommunen ist erfolgt.

Um die kontinuierliche Weiterentwicklung des Online-Antrags und die Berücksichtigung fachlicher, technischer und politischer Veränderungen sicher zu stellen wurde ein Steuerungskreis mit nachnutzenden und interessierten Bundesländern gegründet. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen.

Projekt Fahrtenschreiber: EfA-Leistung befindet sich in der Rollout-Phase! 

In unserem letzten Newsletter haben wir über den Inhalt des EfA-Projekts Fahrtenschreiber berichtet, welches die Online-Anträge für die Verrichtungen Erteilung, Erneuerung und Ersatz der drei Kartenarten Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte umfasst.

In den vergangenen Monaten konnten im Projekt wesentliche Erfolge erzielt werden. Die unterschiedlichen Pilotierungen, u. a. in Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurden mit großen Schritten vorangebracht:

  • Die Schnittstelle ins Fachverfahren steht bereit, für Kommunen ohne Fachverfahren wird zudem alternativ eine PDF-Lösung angeboten.
  • Das E-Payment, Nutzerkonto sowie Unternehmenskonto sind implementiert und Authentifizierungsmöglichkeiten sichergestellt.
  • Das Hochladen aller erforderlichen Unterlagen ist selbstverständlich einfach und anwendungsfreundlich möglich – dies konnte nicht zuletzt durch unsere Nutzertests bestätigt werden.
  • Als eine Besonderheit des EfA-Dienstes Fahrtenschreiber wurde zudem ein Chatbot implementiert, der bei Bedarf den Antragsstellenden durch die Eingabemaske führt. Freuen Sie sich drauf.

So kann schon bald Berufskraftfahrern, Unternehmen und Werkstätten eine digitale und EfA-konforme Online-Antragsstellung für ihre jeweiligen Fahrtenschreiberkarten ermöglicht werden. Die ersten Produktivsetzungen werden noch in diesem Jahr erfolgen und die flächendeckende Rolloutplanung für 2023 steht bereits. Die Nachnutzung in den einzelnen Bundesländern wird in kleinen Projektteams abgestimmt. So konnten im Rahmen der Pilotierungen viele Erfahrungen gesammelt werden, die im Rollout effizienzgewinnend genutzt werden können, so beispielsweise beim Antragsrouting, das aktuell übrigens noch über XTA erfolgt, in 2023 auch über FIT-Connect möglich sein wird. 

Parallel hierzu stehen die Voraussetzungen für eine rechtliche Nachnutzung kurz vor dem Abschluss und die Einstellung in den FIT-Store erfolgt in Kürze. 

Wir freuen uns über das rege Nutzungsinteresse und die Rolloutaktivitäten in allen interessierten Bundesländern und darauf, dass zukünftig Berufskraftfahrer, Unternehmen und Werkstätten von überall aus diese Leistungen vollständig online beantragen und sich die Karten zuschicken lassen können.

Zudem finden Sie viele nützliche Informationen und Dokumente zum Projekt auf der OZG-Informationsplattform. Die Vorankündigung der Leistung finden Sie bereits im FIT-Store; zeitnah werden die Vertragsinformationen dort eingestellt.

Projekt Personenbeförderungsgenehmigung: Alle Online-Anträge sind entwickelt - Nutzung über den FIT-Store möglich

Im letzten Newsletter haben wir Sie über die Fertigstellung der Online-Anträge auf Taxi- und Mietwagengenehmigung informiert sowie die Finalisierung der Antragstrecke der Kraftomnibusgenehmigung angekündigt. Im Rahmen der EfA („Einer-für-Alle“)-Umsetzung der Personenbeförderungsgenehmigung wurde wie versprochen in den letzten Monaten neben der Taxi- und Mietwagengenehmigung die Kraftomnibusgenehmigung als zweite und eigenständige Online-Lösung umgesetzt. Beide Online-Anträge umfassen die Verrichtungen Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung und Übertragung; bei der Kraftomnibusgenehmigung ist zusätzlich die Möglichkeit gegeben, eine EU-Gemeinschaftslizenz zu beantragen. 

Verschiedene Behörden in Hessen nutzen den Online-Antrag der Taxi- und Mietwagengenehmigung bereits und berichten von einer deutlichen Erleichterung ihrer Arbeitsvorgänge. Die benötigten Dokumente und Nachweise werden direkt während der Antragsstellung hochgeladen. Beide Antragsstrecken, sowohl die Taxi- und Mietwagengenehmigung als auch die Kraftomnibusgenehmigung, sind zudem flexibel an den Bedarf der jeweiligen Vollzugsstelle anpassbar. So können Felder für den Unterlagen-Upload und einzelne Textbausteine an die jeweiligen Anforderungen in der Genehmigungsbehörde angepasst werden. 

Rollout seit Sommer erfolgreich gestartet

Der Rollout in weiteren Bundesländern ist im Sommer bereits erfolgreich gestartet: Die Online-Anträge wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fachlich abgenommen und werden bundesweit zur Nutzung angeboten. Neben der Schnittstelle ins Fachverfahren wird für Kommunen ohne Fachverfahren ein Sachbearbeiterprozess als volldigitale und OZG-konforme Lösung angeboten. Alternativ ist für alle Anträge eine PDF-Lösung verfügbar, bei der ein Dokument mit allen Antragsinformationen über einen Postkorb zur Verfügung gestellt wird.

Ein weiterer für die Nachnutzung der Personenbeförderungsgenehmigung wichtiger Schritt ist uns vor einigen Wochen gelungen: Die Leistung steht im FIT-Store zur Verfügung! Im FIT-Store können sich Bundesländer über die Leistung informieren und die Nutzung der Online-Dienste der Personenbeförderungsgenehmigung nun auch vertraglich sicherstellen.

An der Nutzung interessierte Genehmigungsbehörden können sich jederzeit per E-Mail an uns wendenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Darüber hinaus bieten wir eine digitale offene Sprechstunde an, in der Ihre Fragen direkt beantwortet werden. Der stetige Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen hat uns gezeigt, dass bei den Behörden häufig Detailfragen zur Antragsstrecke, zur Anbindung oder zu den Folgekosten entstehen, dafür bieten wir Ihnen eine weitere Plattform zum Informationsaustausch.

Die Sprechstunde findet im zweiwöchentlichen Rhythmus immer freitags statt, der nächste Termin ist im neuen Jahr am 13. Januar 2023 angesetzt. Anmeldungen werden sehr gerne entgegengenommen. Schreiben Sie uns eine E-Mail.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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