Youtube Video: Jetzt bewerben zum Unternehmerinnenpreis 2025

:Dauer: 1 Minute,
Ein Mann sitzt mit einem Mikrofon auf der Bühne

Hessischer Unternehmerinnenpreis 2025

Mit dem Unternehmerinnenpreis zeichnet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum eine herausragende hessische Unternehmerin aus. Die Preisträgerin besticht durch eine eindrucksvolle Persönlichkeit und ihr zukunftsweisendes Verständnis von Unternehmertum.

Der Preis richtet sich an Unternehmerinnen aus allen Branchen.

Voraussetzung ist,

  • dass sich der Sitz des Unternehmens in Hessen befindet
  • dass das Unternehmen seit mindestens vier Jahren am Markt besteht, die Bewerberin seit mindestens zwei Jahren im Unternehmen in führender Position tätig ist und mindestens 20 % der Unternehmensanteile besitzt. Bewerben können sich auch zwei Unternehmerinnen gemeinsam, sofern beide zusammen mindestens 50 % und jede einzelne mindestens 20 % der Anteile des gemeinsamen Unternehmens besitzt
  • dass das Unternehmen mindestens drei sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter hat

Die diesjährige Bewerbungsphase startet Anfang April und endet am 30. Mai 2025. Die Gewinnerin wird anschließend mittels einer Jury ausgewählt und bis spätestens Mitte Juli 2025 informiert. Der Preis wird im Rahmen des Hessischen UnternehmerinnentagesÖffnet sich in einem neuen Fenster am 29. August 2025 verliehen. Bitte halten Sie sich diesen Termin frei!

Die für die Teilnahme am Hessischen Unternehmerinnenpreis erforderlichen personenbezogenen Daten werden auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet. Alle für den Hessischen Unternehmerinnenpreis eingereichten Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Hessischen Unternehmerin 2025 verarbeitet und gespeichert. Alle an der Vorauswahl beteiligten Personen und Jurymitglieder unterschreiben vor Sichtung der Einreichungen eine Geheimhaltungsvereinbarung und verpflichten sich dazu, während der Bewerbungsphase für den Hessischen Unternehmerinnenpreis und auch darüber hinaus nicht mit Dritten über die Einreichungen zu sprechen. Die Kontaktdaten und persönlichen Angaben der Teilnehmerinnen werden vom HMWVW nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Die Gewinnerin des Hessischen Unternehmerinnenpreises erklärt sich damit einverstanden, den Preis am Hessischen Unternehmerinnentag 2025 entgegenzunehmen. Sie erklärt sich weiterhin damit einverstanden, in der Berichterstattung über den Hessischen Unternehmerinnentag sowie in der Berichterstattung des HMWVW Erwähnung zu finden. Dies betrifft u.a. Print, HMWVW -Homepage, Social-Media-Kanäle des HMWVW bzw. des Ministers. Die Gewinnerin erklärt sich zudem damit einverstanden, dass die von ihr im Zusammenhang mit dem Erhalt des Unternehmerinnenpreises gemachten Fotos und ggf. Filmaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung über den Unternehmerinnentag und die Verleihung des Unternehmerinnenpreises genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.

Falls keine oder zu wenige adäquate Beiträge eingereicht werden, die den formalen und/ oder inhaltlichen Kriterien des HMWVW entsprechen, behalten wir uns vor, den Hessischen Unternehmerinnenpreis nicht zu vergeben.

Bitte beachten Sie weiterhin die Datenschutzhinweise des HMWVW.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.