Die Kosten-Nutzen-Rechnung von Infrastrukturvorhaben im Öffentlichen Nahverkehr, die über Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) finanziert werden, erfolgt ab sofort nach neuen Kriterien. Dies hat das Bundesverkehrsministerium den Ländern mitgeteilt. Die neue Regelung betrifft zum Beispiel Aus- und Neubauten von Schienenstrecken oder Reaktivierungen ehemals stillgelegter Strecken. Verfahren werden vereinfacht und die Nachhaltigkeit des ÖPNV wird deutlich stärker in der Wirtschaftlichkeitsbrechnung gewichtet.
Zu den neuen Kriterien der sogenannten Standardisierten Bewertung gehören erstmals Aspekte der Daseinsvorsorge und Raumordnung oder des Flächenverbrauchs. Die Kostenansätze für CO2-Emissionen werden aktualisiert, so dass die erheblich bessere Energieeffizienz des Öffentlichen Nahverkehrs weit stärker als zuvor zu Buche schlägt. Zudem werden ab sofort alternative Antriebsformen im ÖPNV sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien positiv berücksichtigt. Die Kosten für Investitionen in Barrierefreiheit oder Brandschutz werden bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht mehr den Projekten angelastet. Darüber hinaus werden vereinfachte Verfahren für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Elektrifizierungs- oder Reaktivierungsvorhaben im Schienenverkehr eingeführt.