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Begründung und Handlungsempfehlungen zur HBO (HE-HBO)

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Am 7. Juli 2018 ist die Novelle der Hessischen Bauordnung in Kraft getreten, § 52 Abs. 4 gilt hiervon abweichend seit 07. Juni 2019. Weitere Änderungen zur Hessischen Bauordnung vom 03. Juni 2020 gelten seit 11. Juni 2020, die Vorschriften zur Typengenehmigung nach § 77a treten zum 01. Juni 2021 in Kraft. Mehr dazu lesen Sie hier.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Mit den Handlungsempfehlungen (HE-HBO) werden Erläuterungen und Hinweise zu wesentlichen Fragen des Hessischen Baurechts gegeben. Sie sollen die Bauaufsichtsbehörden, Gemeinden und am Bau Beteiligten bei Rechtsvollzug und Planung unterstützen und entlasten und zu einer einheitlichen Beurteilungs- und Handlungslinie beitragen.

Wichtiger Hinweis: Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die Hessische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46, 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 294).

In Teilen können diese dennoch herangezogen werden für diejenigen Vorschriften, welche im Wesentlichen unverändert blieben. Für die Erarbeitung aktualisierter Handlungsempfehlungen werden derzeit aus der Praxis und dem Vollzug maßgebliche Fragestellungen behandelt. Die Handlungsempfehlungen befinden sich derzeit in der Überarbeitung.