Am 18.12.2007 unterzeichnete der damalige Hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens, eines der größten Infrastrukturprojekte in Deutschland.
Der Beschluss setzt sich auf 2515 Seiten mit allen Aspekten des Ausbaus auseinander. Am Anfang werden die mit der Maßnahme verbundenen Bestimmungen und Auflagen aufgelistet (der sogenannte „verfügende“ Teil A ab S. 1); es folgt die Beschreibung des Sachverhalts (Teil B ab S. 177) und schließlich die Darlegung der Entscheidungsgründe einschließlich der Abwägung der unterschiedlichen Belange (Teil C ab S. 310).
Wichtig ist das Zusammenspiel von Teil A und C. Im verfügenden Teil werden die verbindlichen Regelungen getroffen (z. B. Flugbetriebsbeschränkungen), im Teil C werden sie detailliert erläutert und begründet.
Hier ein kurzer Wegweiser zu den in der Öffentlichkeit am häufigsten diskutierten Aussagen (Diese Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses dient lediglich der Information. Maßgeblich ist der Planfeststellungsbeschluss in seiner öffentlich bekannt gemachten Form):
A. Verfügender Teil
- Feststellung der einzelnen Pläne = Zulassung des Vorhabens (S. 1 ff.)
- Flugbetriebsbeschränkungen und flughafenbetriebliche Regelungen, z. B. Nachtflugregelungen (S. 20 ff.)
- Naturschutzrechtliche Entscheidungen (S. 48 ff.)
- Nebenbestimmungen (S. 125 ff.)
C. Entscheidungsgründe
- Umweltverträglichkeitsprüfung (S. 331), insbesondere:
- Auswirkungen auf den Menschen (S. 335 ff.)
- Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen (S. 352 ff.)
- Auswirkungen auf das Wasser (S. 450 ff.)
- Auswirkungen auf die Luft (S. 458 ff.)
- Bedarf für das Vorhaben (S. 480 ff.)
- Wirtschaft und Arbeitsplätze (S. 481 ff. sowie 514 ff.)
- Alternative Nutzung Flughafen Hahn (S. 538 ff.)
- Eignung des Geländes, betriebliche Sicherheit (S. 549 ff.), insbesondere:
- Luftverkehrssicherheit und öffentliche Sicherheit (S. 609 ff.)
- Vogelschlag (S. 641 ff.)
- Alternativen (S. 691 ff.)
- Äußere verkehrliche Erschließung (S. 848 ff.)
- Lärm (S. 956 ff.), insbesondere:
- Flugbetriebsbedingter Lärm (S. 957 ff.)
- Straßen- und Schienenverkehrslärm (S. 1214 ff.)
- Gesamtlärm (S. 1228 ff.)
- Forst (einschließlich Bannwald) (S. 1237 ff.)
- Luftreinhaltung (S. 2132 ff.)
- Treibstoffschnellablass (S. 2424 ff.)
- Zusammenfassung und Gesamtabwägung (S. 2504 ff.)