Schubkarre auf Baustelle

Wohnraumförderungen in Hessen

Die Hessische Wohnraumförderung wird auf der Grundlage des Hessischen Wohnraumfördergesetzes gewährt.

Zur Förderung des Wohnungsbaus stehen in Hessen eine Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung, mit deren Abwicklung die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beauftragt wurde. Insgesamt stellt die Landesregierung bis 2024 2,7 Mrd. Euro zur Wohnraumförderung zur Verfügung. 

Gefördert werden

  • der Neubau von Mietwohnungen für geringe und für mittlere Einkommen, die Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Bau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende in einer Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung
  • die Bildung von Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen durch Neubau oder Erwerb von Gebrauchtimmobilien
  • der behindertengerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • der Erwerb von Belegungsrechten zum Verbleib in oder Neuerwerb der Sozialbindung

Alle aktuellen Richtlinien können Sie hier als PDF herunterladen:

Aktuelle Rechtsvorschriften