Zur Förderung des Wohnungsbaus stehen in Hessen eine Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung, mit deren Abwicklung die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beauftragt wurde. Insgesamt stellt die Landesregierung bis 2024 2,7 Mrd. Euro zur Wohnraumförderung zur Verfügung.
Gefördert werden
- der Neubau von Mietwohnungen für geringe und für mittlere Einkommen, die Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Bau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende in einer Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung
- die Bildung von Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen durch Neubau oder Erwerb von Gebrauchtimmobilien
- der behindertengerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
- der Erwerb von Belegungsrechten zum Verbleib in oder Neuerwerb der Sozialbindung
Alle aktuellen Richtlinien können Sie hier als PDF herunterladen: