Wie auszubilden ist, regeln das Berufsbildungsgesetz (BBiG)Öffnet sich in einem neuen Fenster, die Handwerksordnung (HwOÖffnet sich in einem neuen Fenster) und die jeweiligen Schulgesetze der Länder – in Hessen das Hessische SchulgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster. Hinzu kommen die berufsspezifische Ausbildungsordnung und der dazugehörige schulische AusbildungsrahmenplanÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Im BBiG sind die Grundsätze der Ausbildung und das Verhältnis zwischen Auszubildenden und ausbildenden Unternehmen bundeseinheitlich festgelegt. Das BBiG regelt bundesweit u. a:
- die Berufsausbildung,
- die berufliche Fortbildung sowie
- die berufliche Umschulung
Die Handwerksordnung (HwO) legt verbindliche Grundsätze zur Ordnung des Handwerks fest, u.a. zur:
- Ausübung eines Handwerks
- Berufsbildung im Handwerk
- Meisterprüfung
Das Hessische Schulgesetz regelt die berufsschulische Ausbildung. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Hessischen KultusministeriumÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Zuständige Stellen wie Kammern und andere Institutionen übernehmen wesentliche Aufgaben bei der Durchführung und Überwachung der betrieblichen Ausbildung. Sie überprüfen die Eignung von Ausbildungsbetrieben, überwachen die Ausbildung, führen Register von Ausbildungsverträgen und führen die Prüfungen für anerkannte Aus- und Weiterbildungsberufe durch.