Wasserhähne

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Außergerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen

Ein rund 15 Jahre andauerndes Verwaltungsverfahren inklusive einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Frage, ob die Wiesbadener Wasserpreise in den Jahren von 2007 bis 2011 angemessen oder möglicherweise überhöht waren, konnte nun durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt werden.

Bei der Versorgung mit Trinkwasser haben die jeweiligen Versorgungsunternehmen ein Monopol. Die Kunden können ihr Trinkwasser nicht von anderen Versorgern beziehen und sind damit den Preisen des Monopolanbieters ausgesetzt. Der Hessischen Landeskartellbehörde obliegt daher die Aufsicht über die Trinkwasserpreise der Wasserversorgungsunternehmen in Hessen. Wenn die Landeskartellbehörde missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise feststellt, kann sie die Versorgungsunternehmen per Verfügung zwingen, ihre Wasserpreise auf ein missbrauchsfreies Niveau abzusenken oder den, aufgrund missbräuchlich überhöhter Preise, erzielten Mehrerlös abschöpfen.

Nach Ansicht der Hessischen Landeskartellbehörde war dies im Stadtgebiet Wiesbaden im Zeitraum von 2007 bis 2011 der Fall. Bis zuletzt stritten das Wiesbadener Versorgungsunternehmen ESWE Versorgungs AG und die Landeskartellbehörde darüber vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. In einer außergerichtlichen Einigung unter Einbeziehung der Stadt Wiesbaden konnte jetzt das Verfahren, das seit 2009 läuft, beendet und eine Vergleichssumme von 17,5 Millionen Euro erzielt werden, die in den kommenden fünf Jahren zur Entlastung der Wassergebührenzahler in Wiesbaden eingesetzt wird. 

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori betonte hierzu heute in Wiesbaden: „Die erzielte Einigung ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, denen die Vergleichssumme nun zugutekommt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktiven Gespräche und Verhandlungen. Die Einigung zeigt, dass Konflikte im Sinne der Allgemeinheit geklärt werden können, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“

„Wir sind froh, dass das langwierige Verfahren nun endlich zu einem vernünftigen Ende gebracht werden konnte“, sagte Ralf Schodlok, Vorstandsvorsitzender der ESWE Versorgungs AG. „Dass wir den Vergleich noch während meiner aktiven Dienstzeit erreicht haben, freut mich besonders, da mich und mein Team das Verfahren einen großen Teil meiner ESWE-Zeit begleitet hat. Uns war über all die Jahre hinweg immer daran gelegen, eine praktikable und faire Lösung zu finden, die Kundinnen und Kunden tatsächlich entlastet. Mit der jetzt beschlossenen Regelung ist das definitiv der Fall.“ Im Sinne einer Lösungsfindung erachteten die Parteien eine weitere Befassung der Gerichte mit den in diesem Verfahren zu beantwortenden schwierigen Rechts- und Tatsachenfragen nicht länger als zielführend.

Auch der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden Gert-Uwe Mende beurteilte den jetzt gefundenen Vergleich positiv: „Am Ende konnten wir eine gute und für alle Seiten akzeptable Lösung finden. Das Verfahren blockiert nicht weiter wichtige gerichtliche Ressourcen. Alle Beteiligten haben abschließende Klarheit. Und vor allem kommt das Geld den Wiesbadener Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern zu gute. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir nach so vielen Jahren eine so positive Einigung erreicht haben.“

Die Ausschüttungssumme wird über die nächsten fünf Jahre variabel ausgeschüttet und von der Stadt Wiesbaden genutzt, um die Trinkwassergebühren zunächst stabil halten zu können.

Der Vergleich umfasst auch eine Regelung, dass ehemalige Kunden der ESWE aus den Jahren 2007 bis 2011, die mittlerweile nicht mehr im Versorgungsgebiet Wiesbaden wohnen und damit von der Entlastung nicht mehr profitieren können, unter Vorlage eines geeigneten Nachweises einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro pro Jahr für jedes Jahr einer bestehenden Kundenbeziehung im Zeitraum von 2007 bis 2011 von ESWE erhalten.

Unterzeichnung Wasserkartellverfahren
Vertragsunterzeichnung mit ESWE Vorständen Jörg Höhler und Ralf Schodlok, Staatssekretär Umut Sönmez, Bürgermeister Gert-Uwe Mende