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Drei Säulen des Baurechts

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in die drei Bereiche: Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Baunebenrecht.

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Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht gewährleistet durch konkrete baulich-technische Anforderungen an bauliche Anlagen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen und insbesondere, dass Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Die Hessische Bauordnung regelt zudem die erforderlichen Verfahren.

Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern. Die Hessische Bauordnung wird vom Hessischen Landtag beschlossen. Die hierauf beruhenden Verordnungen werden von der Landesregierung oder dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) herausgegeben. Für den Vollzug des Bauordnungsrechts sind die Bauaufsichtsbehörden als Verwaltungsbehörden zuständig.

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Es verfolgt das Ziel, dass die städtebauliche Ordnung entwickelt und erhalten wird. Es befasst sich mit der gesamten Bebauung sowie der sonstigen Nutzung des Bodens, welche in Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gebracht werden müssen. Wesentliche Rechtsgrundlagen des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.

Die regionalen Instrumente für die räumliche Entwicklung sind auf kommunaler Ebene die erstellten Bauleitpläne. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben. Mit dem Bebauungsplan werden rechtsverbindliche Festsetzungen gegeben, z. B. der Art und des Maßes der baulichen Nutzung oder der Bauweise.

Ausführlichere Informationen zum Bauplanungsrecht finden sie hier.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Baunebenrecht

Als Baunebenrecht werden die fachgesetzlichen Vorschriften bezeichnet, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder bei der Bauausführung zu beachten sind, z.B. Umweltrecht, Arbeitsschutzvorschriften. In der Regel sind die Vorschriften von der Bauherrschaft eigenverantwortlich anzuwenden. Nur inEinzelfällen werden Anforderungen aus dem Baunebenrecht auch im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Informationen zum Baunebenrecht erhalten Sie über das jeweils fachlich zuständige Hessische Ministerium oder die Regierungspräsidien.