Bauplan, Zirkel und Lineale

Zuständige Bauaufsichtsbehörden

Bauaufsichtsbehörden sind die Behörden, die die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften überwachen. Sie sind ermächtigt, nähere Anforderungen oder Durchführungsbestimmungen in Form von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften festzulegen. Des Weiteren sind sie Ordnungsbehörde und können bei Verstößen gegen das Baurecht einschreiten.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauaufsicht verteilen sich auf drei Ebenen.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ist nicht befugt, Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechtsangelegenheiten zu beraten und konkrete Sachverhalte rechtlich zu bewerten. Es wird als oberste Bauaufsichtsbehörde nur im allgemeinen öffentlichen Interesse sowie insbesondere im Rahmen der Fachaufsicht über die nachgeordneten Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien und untere Bauaufsichtsbehörden) tätig. Für Anfragen zu einem konkreten Bauvorhaben steht Ihnen die für Sie zuständige untere Bauaufsicht zur Verfügung, die im Einzelfall auch Fragen allgemeiner Art (z.B. zu notwendigen Abständen von Gebäuden) beantworten kann. Für Fachaufsichtsbeschwerden gegen Handlungen der unteren Bauaufsichtsbehörden sind in Hessen grundsätzlich die - direkt übergeordneten - oberen Bauaufsichtsbehörden zuständig.

Wenden Sie sich daher bitte zunächst an das zuständige Regierungspräsidium.

Eine Übersicht über die in Hessen zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden (Städte und Landkreise) und oberen Bauaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien) erhalten Sie unten.

Bitte beachten Sie, dass durch die Bauaufsichtsbehörden keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen kann. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere der Anwaltschaft, vorbehalten.

Die Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde werden im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen durch die Referate VII 3 - Baurecht - und VII 4 - Bautechnik - wahrgenommen. Wesentliche Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde sind:

  • Verordnungen auf der Grundlage des Bauordnungsrechts
  • Erlass von Verwaltungsvorschriften (Vollzugsregelungen) und die Einführung technischer Baubestimmungen
  • Zulassung neuer Bauarten, Baustoffe und Bauteile nach §§ 17 und 23 HBO, außer in den Bereichen Brandschutz und Technische Gebäudeausrüstung
  • Fachaufsicht über die Regierungspräsidien

Kontakt:

Ihre Anfrage:

E-Mail schreiben ans Fachreferat Bauaufsicht

Die Aufgaben der oberen Bauaufsichtsbehörde werden bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel und Gießen wahrgenommen. Wesentliche Aufgaben der oberen Bauaufsichtsbehörden sind:

  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden
  • Marktüberwachung von Bauprodukte mit CE-Kennzeichen 
  • Zustimmungsverfahren bei Bauten des Bundes und des Landes
  • Kenntnisgabeverfahren bei Bauten für die Landesverteidigung
  • Nachprüfungsstelle (VOB-Stelle)
  • Zustimmung im Einzelfall im Bereich Brandschutz (Bauprodukte)
  • Fachaufsicht über und Anerkennung von Prüfingenieuren bzw. Prüfämtern für Baustatik

Regierungspräsidium DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster

- Abteilung III, Dezernat III 31.2 -
Wilhelminenstraße 1 - 3, 64278 Darmstadt

Tel: 06151 12-0, Fax: 06151 12-5816

Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster

- Abteilung III, Dezernat 32 -
- Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr -

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7, 35390 Gießen
Tel: 0641 303-0, Fax: 0641 303-2309

Regierungspräsidium KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster

- Abteilung II, Dezernat 21 -
Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel
Tel: 0561 106-0, Fax: 0561 106-1642

 

Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind bei den Landkreisen, kreisfreien Städten oder anderen Städten Kraft Sonderregelung angesiedelt. Sie sorgen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen. Hiervon erfasst sind Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen.

Hierzu zählen:

  • Beratung von Bauherrschaften und Planern im Vorfeld einer Genehmigung
  • Erteilung von Baugenehmigungen und Beantworten von Bauvoranfragen (Bauvorbescheid),
  • Prüfen von bautechnischen Nachweisen und Überwachung von Baumaßnahmen, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen wahrgenommen wird,
  • Bauüberwachung einschließlich Bauzustandsbesichtigung fertig gestellter baulicher Anlagen,
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei Verstößen gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere zur Abwehr von Gefahren, die durch bauliche Anlagen entstehen,
  • Führen des Baulastenverzeichnisses,
  • Prüfen von Sonderbauten (wiederkehrende Prüfungen),
  • Mitwirken bei der Gefahrverhütungsschau,
  • Bearbeiten von Widersprüchen,
  • Erstellen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem § 7 Abs. 4 WEG.

Die Bauaufsichtsbehörden können nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen. Daneben obliegen der Bauaufsichtsbehörde Eingriffsbefugnisse nach der HBO.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der unteren Bauaufsichtsbehörden.