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Förderung für Ihr Unternehmen

Das Land unterstützt Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit verschiedenen Förderangeboten in ganz Hessen.

Je nach Standort, Unternehmensgröße und Status kommen passgenaue Angebote in Frage. In der Übersicht können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen oder Gründungsvorhaben eine Förderung erhalten kann. Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die

Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

 

Förderangebote

  • Mikrodarlehen (und MikroCrowd) 3.000 bis 35.000 Euro (nur für die ersten 5 Jahre ab Existenzgründung)
     
  • Innovationskredit Hessen für innovative Unternehmen (KMU und Mid-caps): 100.000 bis 7,5 Mio. Euro
     
  • GuW Hessen Gründung und GuW Hessen Wachstum für Existenzgründung, Festigung, Arbeitsplatzschaffung und Betriebsmittel, max. 1 Mio. Euro

  • Bürgschaftsbank Hessen BB H bis max.1,25 Mio. Euro
  • BoB – Bürgschaft ohne Bank – Programm der BB H
    • Gründer bis max. 3 Jahre: 50.000 bis 450.000Euro
    • bei Nachfolge:50.000 bis 650.000 Euro,
    • etablierte Unternehmen: 50.000 bis 650.000 Euro, davon Betriebsmittel max. 300.000 Euro
       
  • Landesbürgschaften ab 1,25 Mio. Euro

  • Kombi-Programm (100.000 – 500.000 Euro, 3/4 Kredit mit Bürgschaft BB H und 1/4 stille Beteiligung MBG H)

MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen:
i.d.R.150.000 bis 1,5 Mio. Euro, still

  • Hessen Kapital
    • stille Beteiligungen 100.000 bis i.d.R. 1,5 Mio. Euro
    • offene Beteiligungen bis 800.000 Euro,
    • Gesamtvolumen: 133 Mio. Euro
       
  • Technologiefonds Hessen (TFH III)
    ​​i.d.R. bis 1 Mio. Euro offen o. still, Gesamtvolumen 12 Mio. Euro

     
  • Futury Venture Fonds
    i.d.R. bis 500.000 Euro offen o. still, Gesamtvolumen 20 Mio. Euro

     
  • Futury Regio Growth
    i.d.R. 3 - 8 Mio. Euro, Gesamtvolumen 60 Mio. Euro

     
  • Kapital für Kleinunternehmen:
    Nachrangdarlehen 25.000 bis 150.000, Gesamtvolumen 30 Mio. Euro; (nicht für Existenzgründung*)

*Unternehmensnachfolgen grundsätzlich mitfinanzierbar.

Förderung betrieblicher Investitionen: GRW-Gemeinschaftsaufgabe, nur in GRW-Fördergebieten:

  • C-Fördergebiet Werra-Meißner: 30, 20 oder 10 Prozent
  • D-Fördergebiet: 20 oder 10 Prozent – nur KMU
  • IWB-EFRE-Programm Hessen, nur in EFRE Vorranggebieten:
    20 oder 10 Prozent, nur KMU
  • ggf. in Kombination mit rückzahlbaren Zuwendungen**

Hinweis: Spezielle Fördermöglichkeiten bestehen insbesondere im Bereich Beratungsförderung, Technologie und Energie.

%-Angabe: zulässige Förderhöchstsätze in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße​
KMU: kleine und mittelständische Unternehmen,
GRW: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“;
EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung;

** für neu gegründete Unternehmen bis max. 5 Jahre:
max. 50 Prozent, max. 400 T Euro/ 800 T Euro

Besondere Fördermöglichkeiten gibt es für Unternehmen mit innovativen Produkten und Dienstleistungen:

KMU, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten miteinander kooperieren - oder direkt mit den Hochschulen zusammenarbeiten - können maßgeschneiderte Förderungen erhalten, um ihre innovativen Technologien noch besser vermarkten zu können (LOEWE-Förderlinie 3).

Alle wichtigen Informationen bei der Innovationsförderung HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.