Mit unserem Newsletter informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Umsetzungsstand unserer Einer-für-Alle (EfA)-Dienste:
Führerschein (OZG-ID 10169),
Personenbeförderungsgenehmigung (OZG-ID 10447) sowie
Fahrtenschreiber mit den Leistungen Fahrerkarte (OZG-ID 10423), Unternehmenskarte (OZG-ID 10455) und Werkstattkarte (OZG-ID 10457)
Die Zuständigkeit für den Online-Dienst Fahrtenschreiber ist planmäßig im Oktober 2023 auf das Hessische Ministerium für Soziales und Integration übergegangen.
Der IT-Planungsrat hat nachgängig zur 41. Sitzung im Umlaufverfahren ein Modell zur EfA-Finanzierung im Hinblick auf die sog. Fokusleistungen beschlossen (Beschluss 2023/43Öffnet sich in einem neuen Fenster). Im Ergebnis werden so 50 Prozent der Kosten bedarfsbezogen und 50 Prozent der Kosten durch eine „Grundfinanzierung“ von Bund und Ländern gedeckt. Die Frage, ob und wie die Umlage der Kosten auf ihre jeweiligen Kommunen erfolgt, ist Aufgabe der Länder. Zudem ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um weitere Details zum Vorgehen zu entwickeln. Diese hat zudem den Auftrag, die erforderlichen Prozesse und Regelungen für die operative Abwicklung durch die FITKO und für die Governance (z. B. Steuerung der Auswahl und Aufnahme von EfA-Leistungen in die gemeinsame Finanzierung bzw. ggf. deren Herausfallen) auszugestalten. Das neue Modell zur EfA-Finanzierung gilt auch für die Fokusleistung Führerschein.
Die Fachverfahrenshersteller haben die Online-Anträge unserer EfA-Dienste bereits über Schnittstellen in die gängigsten Fachverfahren angebunden und planen den Abschluss dieser Anbindung und damit die Verfügbarkeit einer neuen Fachverfahrensversion für alle Antragsstrecken bis zum Ende des Jahres 2023. Somit kann, bei Bestellung der neuen Fachverfahrensversion durch die Kommunen, eine medienbruchfreie Übertragung der Antragsdaten in das genutzte Fachverfahren ermöglicht und so die Sachbearbeitung entlastet werden. Alternativ steht den Vollzugsstellen ohne Fachverfahren eine PDF-Lösung zur Verfügung.
Wir haben weiterhin den deutschlandweiten Rollout im Blick, die Fortschritte können Sie den Projektberichten entnehmen. Die vertragliche Nutzung unserer EfA-Dienste ist den Ländern über den FIT-Store der FITKO möglich.
Jetzt nachnutzen!
Unsere EfA-Dienste im FIT-Store
Die Leistungsbeschreibungen und weitere Informationen zu den EfA-Diensten des HMWEVW finden Sie im FIT-Store der FITKO.
Auf der Smart Country Convention konnten wir am 08.11.2023 in Berlin unsere Erfahrungen bei Entwicklung und Rollout unserer EfA-Leistungen vorstellen. Zu Gast bei den Kolleginnen und Kollegen des Marktplatzes für EfA-Leistungen von GovDigital und unserem Kooperationspartner im Fahrtenschreiber, der AKDB, haben wir im gemeinsamen Austausch einen Blick auf Vorteile und Herausforderungen von EfA, unsere Leistungen Führerschein und Fahrtenschreiber geworfen und mit den Messeteilnehmern diskutiert. Die Präsentation zum Vortrag mit der AKDB können Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufen. Zudem werden wir beim OZG-Erfahrungsaustausch am 05. und 06.12.2023 in Berlin dabei sein. Vielleicht sehen wir den ein oder anderen von Ihnen vor Ort?
Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Newsletter an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Die letzte Ausgabe vom 26. Juli 2023 können Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster nachlesen.
Der Antrag steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise können online hochgeladen werden.
Die EfA-Leistung Führerschein steht bereits seit dem vergangenen Jahr im FIT-Store zur Nachnutzung zur Verfügung. Insgesamt wurden zehn medienbruchfrei digitalisierte Online-Anträge für die Leistung Führerschein fertiggestellt.
Der Rollout der Leistung hat Fahrt aufgenommen: Mittlerweile sind über 60 Prozent der hessischen Fahrerlaubnisbehörden an die Leistung angebunden. Darüber hinaus konnten in den letzten Wochen mehrere außerhessische Fahrerlaubnisbehörden angebunden werden, darunter acht Fahrerlaubnisbehörden in Baden-Württemberg (Co-Federführer im Themenfeld Mobilität und Reisen) sowie zwei Fahrerlaubnisbehörden im Saarland. Alleine in Baden-Württemberg stehen zudem 23 weitere Fahrerlaubnisbehörden kurz vor dem Go-live.
Parallel sind wir mit interessierten Ländern im stetigen Austausch und mit Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen konnte bereits ein entsprechender Vertrag über den FIT-Store geschlossen werden.
Bei weiteren Ländern steht die Unterzeichnung kurz vor dem Abschluss, zum Beispiel mit Baden-Württemberg.
Der Online-Dienst Führerschein wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dazu wurde ein Anforderungsprozess entlang der Vorgaben der bundesweiten Arbeitsgruppe (AG RaBe) aufgesetzt, der bereits mehrfach zur Anwendung kam. In diesem Rahmen wurde beispielsweise eine Parametrisierung der erhobenen Gebühren technisch umgesetzt.
Zahlreiche Genehmigungsbehörden im Produktivbetrieb und weitere in der Anbindung
Im Rahmen des EfA-Umsetzungsprojekts Personenbeförderungsgenehmigung wurden Online-Dienste für die Taxi- und Mietwagengenehmigung sowie die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (inklusive EU-Gemeinschaftslizenz) entwickelt. Beide Antragsstrecken stehen den Bundesländern bereits seit Ende 2022 über den FIT-Store bzw. den EfA-Marktplatz zur Nachnutzung zur Verfügung.
In den vergangenen drei Monaten wurden weitere Erfolge beim bundesweiten Rollout erzielt. Außerhalb Hessens konnten in Rheinland-Pfalz sowie im Saarland erste Genehmigungsbehörden an den Online-Dienst Taxi- und Mietwagengenehmigung angeschlossen werden und weitere Behörden befinden sich im Anbindungsprozess. Zusätzlich haben Baden-Württemberg, aber auch die Stadtstaaten Hamburg und Berlin die nächsten wichtigen Schritte im Anbindungsprozess abgeschlossen, sodass mit einer Produktivsetzung zeitnah zu rechnen ist.
In Hessen wurden mittlerweile 24 Genehmigungsbehörden (u. a. Wiesbaden, Bad Wildungen, Gelnhausen) an den Online-Dienst Taxi- und Mietwagengenehmigung angebunden und weitere 32 Behörden befinden sich derzeit im Anbindungsprozess.
Die Kraftomnibusgenehmigung ist bereits beim Regierungspräsidium Darmstadt implementiert. Die anderen beiden hessischen Regierungspräsidien befinden sich aktuell in der Anbindung, sodass auch dieser Online-Dienst zeitnah und flächendeckend in Hessen verfügbar ist. Außerhalb Hessens wurde dem Saarland dieser Online-Dienst bereits zur Verfügung gestellt.
Die Online-Dienste ermöglichen über die Schnittstelle ins Fachverfahren eine vollständig digitale Bearbeitung der Verwaltungsakte. Die Schnittstelle in das Fachverfahren des marktführenden Fachverfahrensherstellers liegt für beide Online-Dienste vor und mit Wiesbaden und Wetzlar konnten bereits vollständige Ende-zu-Ende Digitalisierungen mit Anbindung ans Fachverfahren erfolgreich umgesetzt werden. Mit weiteren Fachverfahrensherstellern finden derzeit Abstimmungen zur zeitlichen Planung der Schnittstellenbereitstellung statt. Für Genehmigungsbehörden, die aktuell kein Fachverfahren besitzen, besteht die Möglichkeit zur Übermittlung der Antragsdaten als PDF-Dokument oder die Nutzung des Sachbearbeitungsprozesses.
Mit Ablauf des Jahres 2023 läuft nicht nur das Umsetzungsprojekt aus, sondern auch die Unterstützung vom Bund, durch welche die Anbindungskosten für die Genehmigungsbehörden übernommen wurden. Unser Ziel bleibt es jedoch die flächendeckende Anbindung auch weiterhin voran zu treiben. Darüber hinaus wird der Online-Dienst entsprechend der Anforderungen aus den nachnutzenden Genehmigungsbehörden kontinuierlich weiterentwickelt.
Der stetige Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen hat uns gezeigt, dass bei den Behörden häufig Detailfragen zur Antragsstrecke, zur Anbindung oder zu den Folgekosten entstehen. Wir bieten Ihnen mit der offenen digitalen Sprechstunde eine Plattform an, in der wir Ihnen direkt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, Informationen austauschen und Ihre Fragen beantworten. Die Sprechstunde findet im monatlichen Rhythmus immer freitags statt, der nächste Termin ist für den 15. Dezember 2023 angesetzt. Anmeldungen werden sehr gerne entgegengenommen. Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail. Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Übersicht zur Umsetzung der Geschäftsvorfälle im EfA-Umsetzungsprojekt Personenbeförderungsgenehmigung finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Projekt Fahrtenschreiber
Rollout in Hessen erfolgt, weitere Bundesländer folgen in Kürze
Mit der vollständigen Anbindung des TÜVs Hessen an alle Antragsstrecken der Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte ist Hessen nun das erste Bundesland mit einer vollständigen Nutzung des EfA-Dienstes.
Mit einem Silent-go-live der Unternehmens- und Werkstattkarte im November stehen nun alle Antragsstrecken inkl. einer Anbindung an Payment-Anbieter und das relevante Fachverfahren für die Praxis zur Verfügung.
Das Feedback der Nutzenden zu den Antragsstrecken und die Entwicklung der Antragszahlen ist durchweg positiv. Die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen begrüßen es, nicht mehr vor Ort erscheinen zu müssen.
Für Anfang Dezember ist auch die Verfügbarkeit aller Antragsstrecken über DEKRA und TÜV Süd in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt geplant. Damit würden gleichzeitig ca. 49 Prozent aller LKW-Fahrer der Bundesrepublik und die entsprechenden Unternehmen sowie Werkstätten in diesen Ländern eine EfA-Leistung nutzen können, was auch zu Vereinfachungen im betrieblichen Ablauf führen wird.
Weitere Bundesländer können auf eine gereifte und praxistaugliche Antragsstrecke zugreifen, die auch verschiedene Fachverfahren bereits erfolgreich mit den vollständigen Antragsdaten versorgt. In Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg fragen aktuell eine Reihe von Kommunen den Online-Dienst an. Mit weiteren Bundesländern werden aktuell Pilot-Kommunen ausfindig gemacht oder technische Test durchgeführt und Vertragsthemen gemeinsam ausgearbeitet.
Die Zuständigkeit für diesen Online-Dienst ist planmäßig im Oktober 2023 auf das Hessische Ministerium für Soziales und Integration übergegangen. Damit kann in 2024 die laufende Betreuung durch eine Geschäftsstelle gemäß den Vorgaben der bundesweiten Arbeitsgruppe (AG RaBe) mit der fachlichen Zuständigkeit in Hessen zusammengehen.
Bei Fragen zum Projekt Fahrtenschreiber und bei Interesse an der Aufnahme in unseren regelmäßig tagenden Steuerungskreis kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.Öffnet sich in einem neuen Fenster