Die finanziellen Mehrbelastungen durch die Abschlüsse der Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag des Landesverbands Hessischer Omnibusunternehmer bei den ausführenden Verkehrsunternehmen konnten mit den bis 2017 in den Verkehrsverträgen getroffenen Regelungen nur unzureichend berücksichtigt werden.
Zur Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten bei Verkehrsverträgen in Hessen wurde deshalb der sogenannte Preisgleitfaktor für den hessischen Omnibusverkehr (PGF-O) entwickelt. Die eingehenden Größen und das Berechnungsverfahren wurden mit allen Beteiligten transparent und einvernehmlich abgestimmt. Der PGF-O wird vom Hessischen Statistischen Landesamt festgestellt und auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) sowie des Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) veröffentlicht.