Viele Autos in Garage

Garagenverordnung

Die Garagenverordnung (GaV) vom 13. Mai 2024 (GVBl. Nr. 18) enthält Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen, die zur Gewährleistung der sicheren Benutzung erforderlich sind.

Die Garagenverordnung ist am 22. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Neufassung der Garagenverordnung erfolgte auf der Grundlage der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Muster-Garagenverordnung - M-GarVO) in der Fassung vom 14. Juli 2022. Sie wurde neu strukturiert und enthält nun einige wesentliche Änderungen, wie z. B. den Systemwechsel von „Rauchabschnitten“ zu „Brandabschnitten“. Weiterhin enthält sie neue Regelungen für Objektfunkanlagen, für Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie für Einbauten und technische Anlagen und Klarstellungen zur besseren Verständlichkeit und leichteren bzw. einheitlichen Rechtsanwendung.

Im Interesse der Bauherrschaften und der am Bau Beteiligten, insbesondere damit Planungsleistungen auf der Grundlage der bisherigen Garagenverordnung nicht überarbeitet werden müssen, regelt § 25 Abs. 2 GaV, dass für Verfahren, die innerhalb von sechs Monaten nach dem 22. Mai 2024 eingeleitet werden, auf Antrag verlangen kann, dass das bisher geltende Recht zur Anwendung kommt. 

Die außer Kraft getretene Garagenverordnung vom 17. November 2014 finden Sie weiterhin unter folgendem Link: