Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung oder FeuV) regelt alle Anforderungen an den Betrieb und die Aufstellung von Feuerstätten, die für die Beheizung von Räumen oder die Warmwasserbereitung eingesetzt werden.
Ziel der Feuerungsverordnung ist es, einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass weder durch die eingesetzten Brennstoffe, noch durch die benötigte Verbrennungsluft oder die im Betrieb entstehenden Abgase gesundheitsgefährdende Situationen entstehen.
Die Zuständigkeit für Anforderungen an Feuerungsanlagen liegt bei den Ländern. Die Gremien der Bauministerkonferenz haben eine Musterverordnung, die M-Feuerungsverordnung (M-FeuVO) erarbeiten. Hessen sowie auch die anderen Länder orientieren sich bei ihren Feuerungsverordnungen an dieser. Diese fördert einheitliche Länderanforderungen und erleichtert damit die Umsetzung und Abwicklung in der Praxis.
Die Feuerungsverordnung wurde 2020 novelliert und ist seit dem 1. Februar 2021 in Kraft. Neu ist u. a., dass für Pelletlager Vorschriften zur ausreichenden Lüftung vor Betreten aufgenommen wurden, siehe hierzu auch Erlass H-VV TB unter Downloads. Diese gilt auch ab dem 1. Januar 2022 für vor dem 31. Januar 2021 bestehende Pelletlager.