Viele Autos in Garage

Garagenverordnung

Die Garagenverordnung (GaV) vom 13. Mai 2024 (GVBl. Nr. 18) enthält Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen, die zur Gewährleistung der sicheren Benutzung erforderlich sind.

Die Garagenverordnung ist am 22. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Neufassung der Garagenverordnung erfolgte auf der Grundlage der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Muster-Garagenverordnung - M-GarVO) in der Fassung vom 14. Juli 2022. Sie wurde neu strukturiert und enthält Klarstellungen zur besseren Verständlichkeit und leichteren bzw. einheitlichen Rechtsanwendung. Eine wesentliche Änderung ist z. B. der Systemwechsel von „Rauchabschnitten“ zu „Brandabschnitten“. Des Weiteren wurden  neue Regelungen für Objektfunkanlagen, für Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie für Einbauten und technische Anlagen und Klarstellungen aufgenommen.

Die außer Kraft getretene Garagenverordnung vom 15. November 2022 finden Sie weiterhin unter folgendem Link: