Was sind Lottomittel?
Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Hessen verbunden. In diesem Sinne können mit „Zuwendungen aus Lottomitteln“ Vereine oder ähnliche Organisationen gefördert werden, die unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und somit nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind.
Die Hessische Landesregierung verteilt die sogenannten Lottomittel im Landeshaushalt auf den Hessischen Landtag, die Staatskanzlei und die einzelnen Ministerien. Diese entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Mittel.
Die Mittel sind zweckgebunden und können für kulturelle, soziale, sportliche bzw. gemeinnützige Zwecke - die dem Gemeinwohl dienen - verwendet werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Daher besteht kein Rechtsanspruch.