Anzeige von Kartellverstößen
hilfe_und_auskunft.hilfe_und_auskunft
Kartellverstöße können jederzeit bei der Landeskartellbehörde mündlich oder schriftlich zur Anzeige gebracht werden. Der Anzeigende kann zunächst das ihm verdächtig erscheinende Verhalten von Unternehmen grob schildern. Es ist nicht erforderlich, dass der Anzeigende den Beweis für einen Kartellverstoß erbringt. Oftmals beginnt mit der Anzeige ein Dialog zwischen dem Anzeigenden und der Landeskartellbehörde, der es ermöglicht, den Sachverhalt gemeinsam zu erörtern und Rückfragen zu besprechen. Denkbar ist auch, dass ein Anzeigender zunächst seinen Verdacht abstrakt schildert, um in Erfahrung zu bringen, ob ein bestimmtes Verhalten überhaupt kartellrechtlich relevant sein könnte.
Die Landeskartellbehörde nimmt Anzeigen unter folgenden Kontaktdaten entgegen:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Landeskartellbehörde -
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel: 06 11/ 815 - 0
Fax: 06 11/ 815 - 22 30
E-Mail: landeskartellbehoerde@wirtschaft.hessen.de