Anonymes Hinweisgebersystem
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Kartellrechtsverstöße können auch anonym angezeigt werden. Das Bundeskartellamt hat ein elektronisches System zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen auf Kartellverstöße installiert. Es garantiert die Anonymität von Informanten und ermöglicht dennoch eine fortlaufende wechselseitige Kommunikation mit Ermittlern des Bundeskartellamts über einen geschützten elektronischen Briefkasten. Auf diesem Weg können auch Hinweise auf regionale Kartelle bzw. entsprechende Verstöße in Hessen gegeben werden, für die die Landeskartellbehörde Hessen zuständig ist.