IHK
Industrie- und Handelskammern
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Die Industrie- und Handelskammern (IHK) als Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft nehmen die Gesamtinteressen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahr. Die Kammern unterliegen der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.