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Das Bewerbungsverfahren wurde am 15. Juli 2022 um 23:59 Uhr beendet
2022
Das Bewerbungsverfahren wurde am 15. Juli 2022 um 23:59 Uhr beendet
Der Preis richtet sich an Unternehmerinnen aus allen Branchen.
Voraussetzung ist,
Unten finden Sie unser Bewerbungsformular, in dem Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Person gestellt werden. Eine Zwischenspeicherung Ihrer Bewerbung ist nicht möglich. Erst mit Klick auf „Bewerbung abschicken!“ nehmen Sie verbindlich teil und Ihr Beitrag wird an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen übermittelt. Bei technischen Rückfragen melden Sie sich bitte unter unternehmerinnenpreis@wirtschaft.hessen.de.
Bewerbungen können bis Dienstag, 15. Juli 2022 um 23:59 Uhr eingereicht werden. Anschließend wird die Gewinnerin mittels einer Jury ausgewählt und bis spätestens 9. September 2022 informiert. Der Preis wird im Rahmen des Hessischen Unternehmerinnentages am 29. September 2022 verliehen, der von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir eröffnet werden wird.
Die für die Teilnahme am Hessischen Unternehmerinnenpreis erforderlichen personenbezogenen Daten werden auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet. Alle für den Hessischen Unternehmerinnenpreis eingereichten Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Hessischen Unternehmerin 2022 verarbeitet und gespeichert. Alle an der Vorauswahl beteiligten Personen und Jurymitglieder unterschreiben vor Sichtung der Einreichungen eine Geheimhaltungsvereinbarung und verpflichten sich dazu, während der Bewerbungsphase für den Hessischen Unternehmerinnenpreis und auch darüber hinaus nicht mit Dritten über die Einreichungen zu sprechen. Die Kontaktdaten und persönlichen Angaben der Teilnehmerinnen werden vom HMWEVW nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
Die Gewinnerin des Hessischen Unternehmerinnenpreises erklärt sich damit einverstanden, den Preis am Hessischen Unternehmerinnentag am 29. September 2022 entgegenzunehmen. Sie erklärt sich weiterhin damit einverstanden, in der Berichterstattung über den Hessischen Unternehmerinnentag sowie in der Berichterstattung des HMWEVW Erwähnung zu finden. Dies betrifft u.a. Print, HMWEVW-Homepage, Social-Media-Kanäle des HMWEVW bzw. des Ministers. Die Gewinnerin erklärt sich zudem damit einverstanden, dass die von ihr im Zusammenhang mit dem Erhalt des Unternehmerinnenpreises gemachten Fotos und ggf. Filmaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung über den Unternehmerinnentag und die Verleihung des Unternehmerinnenpreises genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
Falls keine oder zu wenige adäquate Beiträge eingereicht werden, die den formalen und/ oder inhaltlichen Kriterien des HMWEVW entsprechen, behalten wir uns vor, den Hessischen Unternehmerinnenpreis nicht zu vergeben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.