Außerordentliche Wirtschaftshilfe für zu schließende Betriebe
November- und Dezemberhilfe
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Die November- und Dezemberhilfe ist eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes und wird als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt. Sie unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Soloselbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird. Dazu gehören auch Unterstützungsmaßnahmen für indirekt Betroffene.
Die Antragsstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche IT-Plattform. Bitte beauftragen Sie einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Antragsstellung. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000 Euro beantragen.
Damit das Geld möglichst schnell den Betroffenen zur Verfügung stand, wurden zuvor Abschlagszahlungen überwiesen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundeswirtschaftsministerium.