Hessen honoriert erfolgreiche Fortbildungen mit der Aufstiegsprämie
Qualifizierung ist die beste Grundlage für beruflichen Erfolg, denn Hessens Unternehmen brauchen Fach- und Führungskräfte. Deshalb ermutigt die Landesregierung Absolventinnen und Absolventen einer Erstausbildung mit einer Aufstiegsprämie zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung.
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Mit der hessischen Aufstiegsprämie soll finanziell honoriert werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll so die berufliche Bildung noch attraktiver werden.
Seit 2018 erhalten erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Prüfung zur/zum Handwerks-, Industrie-, Fachmeisterin bzw. Fachmeister oder Meisterin bzw. Meister aus dem landwirtschaftlichen Bereich nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) bzw. HwO (Handwerksordnung) auf Antrag eine Förderung.
Seit dem 1. Januar 2019 erhalten zusätzlich auch weitere Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO, die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurden, auf Antrag eine Förderung (siehe hierzu auch www.dqr.de). Voraussetzung ist, dass der Abschluss dieser Fortbildungen nach dem 01.01.2019 abgelegt wurde.
Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Hessen liegen, die Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein oder noch abgelegt werden. Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie auch vor der zuständigen Stelle eines anderen Bundeslands erbracht werden.
Die Prämie ist spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses zu beantragen:
- Für Handwerksprüfungen schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer (Antragsformulare stehen auf den Seiten der Handwerkskammern Wiesbaden, Kassel und Frankfurt-Rhein-Main zum Download bereit),
- für IHK-Abschlüsse online
- Für die Rechtsfachwirtinnen und Rechtsfachwirte (Antragstellung online)
- für landwirtschaftliche Meistertitel bei der Handwerkskammer Wiesbaden.