Gutachten zu Grünbrücken
640px-wildkatze_mgh.jpg

In Hessen soll der Einsatz von Grünbrücken als Instrument der flächensparsamen Eingriffskompensation nach § 15 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestärkt werden. Hierfür sind methodische Rahmenbedingungen für ein einheitliches Vorgehen hilfreich. Daher hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung fachgutachterlich erste Eckpunkte einer systematischen Bewertung von Grünbrücken als Kompensationsmaßnahme ermitteln lassen. Betrachtet wird auch der Bau von Grünbrücken im Zuge des Straßenausbaues. Hier übernimmt das Querungsbauwerk anteilig Kompensationsfunktion (bedingt durch die Verbesserung der Straßendurchgängigkeit gegenüber dem Status quo) und Vermeidungsfunktion (bedingt durch die Vermeidung einer vermehrten Zerschneidung durch die geplante Straßenverbreiterung).
Zur Ermittlung der Kompensationsfunktion von Grünbrücken wird im Gutachten zwischen einem populationsbezogenen und einem planerischen (d. h. auf die hessische Biotopverbundplanung bezogenen) Bilanzierungsansatz differenziert. Im Ergebnis hat sich der planerische Bilanzierungsansatz als vorzugswürdig herausgestellt. Dieser ist - anders als der populationsbezogene Bilanzierungsansatz - nicht nur für ausbreitungsschwache (Kleintier-)Arten, sondern auch für ausbreitungsstarke Arten wie die Wildkatze (Felis silvestris silvestris) geeignet.
Das Gutachten ist ein erster Beitrag bei der schrittweisen Entwicklung eines Bewertungsverfahrens für Grünbrücken als Kompensationsmaßnahme. Im Blickpunkt steht die Errichtung von Grünbrücken, die neben dem Artenaustausch insbesondere der Vernetzung bzw. „Überführung“ von Lebensräumen über zerschneidende Straßentrassen dienen. Durch eine geeignete Methodik sollen diese Bauwerke vorrangig in Räume mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und/oder mit einer wertvollen Artausstattung gelenkt werden.
Das Gutachten kann hier abgerufen werden.