Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt
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Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt Main
Die Landesregierung ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550) verpflichtet, für den erweiterten Verkehrsflughafen Frankfurt Main einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festzusetzen. Zuständig für die Vorbereitung dieser Verordnung ist das HMWVL. Am 26.09.2011 hat das Kabinett die Lärmschutzbereichsverordnung verabschiedet und sie ist am 13.10.2011 in Kraft getreten. In den Downloads finden Sie die Verordnung samt der aufgeführten Anlagen.
Ansprechpartner
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist ansprechbar unter:
der E-Mail-Adresse: Schallschutzprogramm@rpda.hessen.de
oder über die Hotline: 06151 12 3100