Regional und lokal
Sonstige Flugplätze
Luftverkehr + Luftsport in den Regionen
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© Hydro / CC BY 3.0 via Wikimedia Commons
Regionalflughafen Kassel Airport
Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Kassel vom 18. Juli 2007 wurde der Verkehrslandeplatz erweitert und angepasst auf die Anlage und den Betrieb eines Verkehrsflughafens. Hiermit sollten die Potenziale im Luftverkehr genutzt und die Region Nordhessen langfristig an das deutsche und internationale Verkehrsnetz angebunden werden. Zudem sollte durch den Ausbau die Standortqualität der Region gezielt verbessert werden. Am 4. April 2013 nahm die Flughafengesellschaft den Verkehrsflughafen in Betrieb.
Der Ausbau zu einem Verkehrsflughafen wurde durch eine Landeszuwendung finanziert. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium ist zuständig für die Gewährung der Landeszuwendung und prüft als Zuwendungsgeber auch die Mittelverwendung.
Allgemeine Luftfahrt und Luftsport
Neben dem internationalen Verkehrsflughafen Frankfurt und dem Regionalflughafen Kassel-Airport gibt es in Hessen sechs weitere Verkehrslandeplätze, (Allendorf/Eder, Breitscheid, Egelsbach, Gelnhausen, Marburg-Schönstadt, Reichelsheim) sowie Sonderlandeplätze, Segelfluggelände, Hubschrauberlandeplätze und Modellfluggelände.
Zuständig für diese Plätze sowie für alle weiteren Fragen der allgemeinen Luftfahrt und des Luftsports sind in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt für seinen Bezirk und das Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen.
Zuständig sind die Regierungspräsidien unter anderem für:
- Privatpilotenlizenzen, (Erteilung, Verlängerung, Erneuerung)
- Luftfahrerausbildung und -prüfungen,
- Ausbildungsbetriebe für Flugausbildung
- Modellflug
- Luftfahrtunternehmen
- Sondernutzungen des Luftraums
Nähere Informationen, Antragsvordrucke usw. erhalten Sie direkt bei den Regierungspräsidien