Viele Hände arbeiten an einem Tisch gemeinsam an einem Projekt

Zuständige Stellen

Als „zuständige Stellen“ bezeichnet man berufsständische Kammern, in denen sich die Unternehmen einer bestimmten Branche und Region organisieren. Sie überwachen und fördern die berufliche Ausbildung.

Lesedauer:2 Minuten

Berufe der Handwerksordnung (§ 71 Abs. 1 BBiG)

Nichthandwerkliche Gewerbeberufe (§ 71 Abs. 2 BBiG)

Berufe der Landwirtschaft (§ 71 Abs. 3 BBiG)

Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege (§ 71 Abs. 4 BBiG)

Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung (§ 71 Abs. 5 BBiG)

Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsdienstberufe (§ 71 Abs. 6 BBiG)

Berufe des öffentlichen Dienstes (§ 73 BBiG)

Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des Öffentlichen Rechtes (§ 75 BBiG)

  • Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck – Landeskirchenamt

Zuständige Stellen im Bereich der Diözesen der katholischen Kirchen (folgen nicht den Landesgrenzen Hessens)

  • Generalvikariat der Diözese Fulda
  • Generalvikariat der Erzdiözese Paderborn
  • Ordinariat der Diözese Mainz
  • Ordinariat Limburg