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Landeskartellbehörde

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Die Landeskartellbehörde ist für den Schutz des freien Wettbewerbs in Hessen zuständig und vollzieht dort das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie setzt das Kartellverbot durch und übt die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen aus.

Die Landeskartellbehörde Hessen ist Teil des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Sie ist wie folgt zu erreichen

Zuständigkeitsabgrenzung

Die Zuständigkeiten der Landeskartellbehörde und des BundeskartellamtsÖffnet sich in einem neuen Fenster sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Öffnet sich in einem neuen Fenster geregelt. Insoweit gilt:

  • Wenn die Wirkung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht über das Gebiet von Hessen hinausreicht, ist die Landeskartellbehörde zuständig.
  • Wenn die Wirkung über das Gebiet von Hessen hinausreicht, ist das Bundeskartellamt zuständig.
  • Im Einzelfall kann die Zuständigkeit einvernehmlich wechselseitig zwischen der Landeskartellbehörde und dem Bundeskartellamt geändert werden.

Für die Freigabe von Unternehmenszusammenschlüssen ist das Bundeskartellamt ausschließlich zuständig.

Gemeinsam mit dem Bundeskartellamt setzt die Europäische KommissionÖffnet sich in einem neuen Fenster die EU-Wettbewerbsvorschriften der Art. 101 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unmittelbar durch.