Gewerberecht
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Als zentrales Gesetz des Wirtschaftsverwaltungsrechts gibt die Gewerbeordnung (GewO) für alle gewerberechtlichen Tätigkeiten einen Ordnungsrahmen vor. Diese bildet zugleich eine wichtige Grundlage für die öffentlich-rechtliche Gewerbeüberwachung.
Die GewO regelt unter anderem
- die Gewerbeanzeigepflicht
- die erlaubnispflichtigen Gewerbe, wie etwa zum Spielrecht sowie zu den Pfandleihern, Bewachern, Versteigerern, Maklern
- die überwachungsbedürftigen Gewerbe, beispielsweise Reisebüros, Partnerschaftsvermittlungsinstute usw.
- das Reisegewerbe
- den Markt- und Messeverkehr
- die Gewerbeuntersagung
Daneben existiert eine Vielzahl gewerberechtlicher Nebengesetze, so auch das Hessische Gaststättengesetz (HGastG). Dort finden sich Vorschriften über den Betrieb von Speise- und Schankwirtschaften.
Nebenstehend im oberen Link finden Sie die Gesetzes- bzw. Verordnungstexte zur Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV), Pfandleihverordnung (PfandlV), Bewachungsverordnung (BewachV), Versteigererverordnung (VerstV), Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und zum Hessischen Gaststättengesetz (HGastG).