Die Landesregierung hat Programme aufgelegt, die Ausbildungsbetriebe fördern, wenn sie bereits begonnene Ausbildungen fortführen, neu mit Ausbildungen beginnen oder Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Bei den Landesprogrammen handelt es sich meistens um länger laufende Programme, deren Förder-mittel allerdings für die Ausbildungsjahre 2020/2021 bis 2022/2023 erheblich ausgeweitet werden.
Die Förderrichtlinie des Landes Hessens „Verbundausbildung in Unternehmen während der Corona-Pandemie“ wurde neu gefasst und trat am 20. Juli 2021 in Kraft.
Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die Programme und informieren kompakt über Förderumfang, Voraussetzungen, Zielgruppen und Antragsstellung. Weitere Details finden sich unter den angegebenen Links.
Es gilt das Kumulierungsverbot: Mittel aus verschiedenen Programmen dürfen nicht für die gleichen Zwecke eingesetzt werden.“